XRechnung wird bald zum Standard für deutsche Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggebern arbeiten. Doch andere EU-Länder setzen auf andere e-Rechnungen in der EU.
Unterschiedliche „Amtssprachen“ bei e-Rechnungen in der EU: So klappt die Übermittlung in Deutschland Die Uhr tickt. Denn ab 27. November 2020 dürfen Unternehmen ihre Rechnungen an deutsche Bundesbehörden nur noch in elektronischer Form einbringen (e-Rechnungen). Das dazu vorgeschriebene Format nennt sich XRechnung. Italienische Ämter akzeptieren jedoch nur FatturaPA, ungarische System NAV, österreichische ebInterface etc. In jedem Land gelten zudem andere Deadlines. Selbst deutsche Bundesländer und Kommunen haben dabei andere Fristen. Gerd Marlovits, Geschäftsführer des internationalen EDI-Dienstleisters EDITEL, erklärt wie man mit verschiedenen e-Rechnungen in der EU umgehen soll und welchen Übermittlungsweg er für deutsche Unternehmen empfiehlt. Laut Billentis Marktstudie 2019 wurden im Vorjahr weltweit rund 550 Mill...
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