Online-Händler müssen ihre Kunden über Zahlungsbedingungen unterrichten. Dabei handelt es sich nicht um eine reine Informationsplicht, sondern um Vertragsbedingungen, die wirksam vereinbart werden müssen. Worauf Shopbetreiber hinweisen müssen und welche Besonderheiten hier zu beachten sind, erklärt Tanya Stariradeff, Rechtsexpertin bei Trusted Shops.
Zahlungsbedingungen – Abmahngefahr für AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung Nach Art. 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EGBGB ist der Verbraucher über die Zahlungsbedingungen zu informieren. Aber was gehört eigentlich dazu? Zu den Zahlungsbedingungen zählen insbesondere die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten, der Zahlungszeitpunkt und zusätzlich anfallende Kosten, wobei die letzten beiden von Zahlungsart zu Zahlungsart variieren können. Verfügbare Zahlungsmittel Online-Händler haben den Verbraucher zunächst darüber zu informieren, welche Zahlungsmittel sie in ihrem Online-Shop anbieten. Dabei dürfen bestimmte Zahlungsarten nur bes...
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